
Auf Grundlage der Corona-Verordnung vom 30.11.2020 wurden die Reisebeschränkungen in Mecklenburg-Vorpommern bis 31.12.2020 verlängert. Weiterhin dürfen keine touristischen Reisen in und nach Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen werden. Beherbergungsbetriebe sind zu großen Teilen geschlossen, Restaurants haben geschlossen bzw. lediglich Außer-Haus-Verkauf, touristische Angebote nicht verfügbar. Die Touristinformationen haben eingeschränkt geöffnet.
Über den Jahreswechsel, im Zeitraum von 23.12.2020 bis 01.01.2021, dürfen ausschließlich Familienmitglieder ersten Grades für maximal 3 Nächte im Rahmen des Besuches der Kernfamilie nach Mecklenburg-Vorpommern reisen. Eine Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb ist in diesem Zeitraum möglich.
Alle weiteren Informationen finden Sie in der aktuellen Corona-Verordnung_30.11.2020.