
Wichtige Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (gültig bis 31.01.2021, verlängert bis 14.02.2021): Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern ist nur Zweitwohnungsbesitzern erlaubt. Einschränkung: Bei einen wöchentlichen Inzidenz-Wert von über 200 ist dies verboten. Touristisches Reisen ist Verboten. Die Beherbergungsbetriebe (privat wie gewerblich) sind geschlossen. Lediglich das Übernachten von Dienstreisenden ist erlaubt. Kontaktbeschränkungen im privaten Umfeld. Es […]